Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 7. Februar 2013 (Az. I-28 U 94/12).