Weniger Geld und Papier an den Fiskus

Steuervereinfachung entlastet doppelt

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Berlin (AFP/ND). Am Freitag soll es soweit sein: Das Steuervereinfachungsgesetz wird verabschiedet. Nach monatelangem Hin und Her einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend auf die neuen Regelungen. Die Maßnahmen sollen die Steuerzahler teils ab 2012, teils schon im laufenden Jahr um etwa 590 Millionen Euro entlasten.

Einige wichtige Änderungen im Überblick: Eltern mit erwachsenen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung sollen ab 2012 Kindergeld – oder die entsprechenden Freibeträge – unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Wer kleine Kinder hat, muss künftig nicht mehr komplizierte Nachweise der Kinderbetreuungskosten beibringen; das entsprechende Formular wird eine Seite kürzer. Auch wer für den Weg zur Lohnarbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss die nicht mehr für jeden Tag nachweisen. Der so genannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten soll von 920 Euro auf 1000 Euro steigen. Kapitalerträge müssen künftig auch dann nicht in der Steuererklärung auftauchen, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden geltend gemacht werden. Eine strukturelle Vereinfachung für Ehepaare: Die bisher sieben verschiedenen Arten, sich zur Steuer veranlagen zu lassen, sollen auf vier reduziert werden.

Die Beantragung einer verbindlichen Auskunft zu Steuerfragen – also einer schriftlichen und einklagbaren Information des Finanzamts – soll künftig gebührenfrei sein, wenn es um einen Wert von weniger als 10 000 Euro geht.

Zudem soll es bis 2013 vorausgefüllte und bearbeitbare Steuererklärungen im Internet geben. Der Vereinfachung dient auch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012. Insgesamt sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden.

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