Bleiben stand nicht im Vertrag

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Rund 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund – fast ein Fünftel der Bevölkerung – leben in der Bundesrepublik. Etwa zwei Drittel davon sind seit den 1950er Jahren eingewandert, der Rest ist in Deutschland geboren.

Das erste Land, aus dem die Bundesrepublik gezielt »Gastarbeiter« für die nach dem Zweiten Weltkrieg an Arbeitskräftemangel leidende Wirtschaft anwarb, war Italien. Im Jahr 1955 wurde das deutsch-italienische Anwerbeabkommen getroffen. Bis 1968 folgten nach diesem Vorbild Abkommen mit Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien.

Vorgesehen war ein zeitlich befristeter Aufenthalt der Angeworbenen, die hauptsächlich als ungelernte Kräfte in der Industrie für schwere Arbeiten, Schicht- und Akkordproduktion eingesetzt wurden. Zur Zeit der Ölkrise 1973 beschloss der Bundestag einen Anwerbestopp.

Die Notwendigkeit einer Integrationspolitik wurde von der Politik jahrzehntelang ignoriert – obwohl klar war, dass die »Gastarbeiter«, ihre Familienangehörigen und nachfolgende Generationen, auch wenn es so nicht in den Anwerbeabkommen stand, in Deutschland bleiben werden.

Auffällig im derzeitigen Streit um Migration und Integration ist: Ob Thilo Sarrazin mit seiner Äußerung zu »Kopftuchmädchen« oder nun Horst Seehofer – Ziel der zur Zeit unter dem Euphemismus »Integrationsdebatte« laufenden Polemik gegen Migranten ist fast ausschließlich der Teil der Migranten mit muslimischem Glauben. ND

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