Weihnachtsmann ist Osterhase

Die schwere Kunst der Gesetzesauslegung

  • Frank-Rainer Schurich
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Rechtsanwalt und Schriftsteller Wolfgang Schüler, der in Hönow bei Berlin und in Schweden lebt, hat in einem neuen Band seiner kuriosen Gerichtsberichte wieder einmal von diesen bedauernswerten Akteuren berichtet, die sich als Richter, Staats- und Rechtsanwälte, Beklagte und Angeklagte, als Zeugen und Sachverständige redlich bemühen, dass Gesetze und Paragraphen letztlich in halbwegs vernünftige oder abstruse Urteile gegossen werden können. Deutsche Gesetzestexte von Bedeutung, weiß der Autor aus eigener Praxis, sind mit ellenlangen kleingedruckten Kommentaren versehen. Diese erläutern, was die nur schwer verständlichen Formulierungen denn tatsächlich zu bedeuten haben. Jura-Studenten im ersten Semester erlernen diese schwere Kunst der Gesetzesauslegung an einem ganz einfachen Beispiel: »Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase.«

Damit ist genau die Diktion dieses amüsanten und fachlich hochinteressanten Buches getroffen. Lehrreich sind die meisten Geschichten, und zuweilen springt den Leser auch die große Angst an: Vor deutschen Gerichten zu gewinnen wird immer mehr zur Glückssache – weil man mit den gleichen juristischen Argumenten auch verlieren kann. »Und das Beste an dem ganzen Deutschen Recht ist, dass es klar wie Kloßbrühe und piepeinfach zu verstehen ist«, lesen wir ironisch am Schluss des Buches. Und der gerichtliche Vergleich ist erst richtig gut, »wenn sich beide Parteien übertölpelt fühlen«.

Wie in den Bänden zuvor sind die Kapitel alphabetisch nach den Sachverhalten geordnet. Von A bis Z heißt hier von Alkohol bis Zwangsräumung, womit über diese Gesellschaft und ihr Gerichtswesen ja schon fast alles gesagt ist. Aber auch über GEMA und GEZ, Hunde, Pädophilie, Schnarchen und Weihnachten und viele andere Gebiete können z. T. merkwürdige Urteile nachgelesen werden, und mancher landet völlig unschuldig hinter schwedischen Gardinen – ohne aber den Autor in der schwedischen Wildnis anzutreffen.

Die Urteile sind für den Laien oft unverständlich. Ein gewisser Bernhard musste z. B. für die Müllabfuhr nach der Satzung der Kommune zahlen, obwohl er sie gar nicht in Anspruch nahm. Glücklicherweise, fügt Schüler an, gibt es keine Afghanistan-Satzung. »Sonst würde sich die Bundeswehr dort im Kriegseinsatz befinden, obwohl sie nur Ordnungsaufgaben wahrnimmt, alten Omas über die Straße hilft und Müll wegräumt.« Der Mörder seiner Mutter erhielt sein Pflichtteil zugesprochen, obwohl Mama von ihm schon mehrfach bis zur Gehirnerschütterung verprügelt worden und er testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen war. – Furchtbare Juristen tauchen auf, Advokaten als des Teufels Spielkameraden. Noch ein Beispiel gefällig? Ein Bundestagsabgeordneter verursachte auf einem Empfang Schaden am Stehtisch, weil die Vereinspräsidentin, Schnittchen auf einem Tablett tragend, über sein lässig nach hinten ausgestrecktes Bein stolperte. Sie hielt 7500 Euro Schadensersatz für angemessen, aber das Gericht sah es in einem Grundrechtsurteil anders: Es gilt »als allgemein bekannt, dass man zur Gewichtsverlagerung seinen Fuß auch nach hinten setzt«.

Wer dieses Buch studiert hat, weiß also ganz genau: Die deutsche Paragraphenwildnis ist selbst für studierte Juristen undurchdringbar, der Richter nicht selten vom Mond und die Entscheidung oft überraschend für Kläger und Beklagten. Und das Gute daran ist, dass in einem solchen juristischen System ziemlich gut manipuliert werden kann …

Wolfgang Schüler: Noch mal davongekommen. Fälle vor Gericht. Das Neue Berlin, Berlin 2010. 175 S., br., 9,95 €.

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