900 000 kriegen künftig mehr

Weg frei für neue Mindestlöhne bei Gebäudereinigern und Dachdeckern

  • Ina Beyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Weg für Mindestlöhne im Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk mit zusammen rund 900 000 Beschäftigten ist frei. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am Donnerstag im Tarifausschuss des Bundesarbeitsministeriums in Berlin einstimmig auf neue Lohnuntergrenzen für beide Branchen geeinigt.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte an, sie werde die bereits eingeleitete Ressortabstimmung nun zügig abschließen, um »den Wünschen der Tarifpartner nach einem flächendeckenden Mindestlohn für die Branchen« umgehend nachzukommen.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger soll demnach von zuletzt 6,58 Euro im Osten und 8,15 Euro im Westen auf dann 6,83 Euro (Ost) und 8,40 Euro (West) erhöht werden. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2011.

Die 60 000 Dachdecker bundesweit erhalten fortan einheitlich in Ost und West mindestens 10,60 Euro Stundenlohn. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 sollen sich diese Sätze in drei Schritten zum Jahresanfang auf 11,20 Euro in 2013 steigern.

Die IG BAU setzt darauf, dass die Rechtsverordnung nun schnellstens in Kraft gesetzt wird. »Jeder Tag ist Geld für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk, die für harte Arbeit existenzsichernde Löhne brauchen«, sagte IG-BAU-Vorstand Frank Wynands. Mit dem Mindestlohn werde Lohndumping ein Riegel vorgeschoben, so Wynands.

Nach langwierigen Verhandlungen hatten sich die Industriegewerkschaft Industrie-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeber am 29. Oktober 2009 auf die neue Lohnuntergrenze für Gebäudereiniger geeinigt. Der alte Mindestlohn war bereits Ende September ausgelaufen. Die Dachdecker haben seit Jahresende keine untere Lohngrenze mehr. IG BAU und Arbeitgeber hatten bereits am 28. September 2009 einen neuen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen.

Der Grund für die lange Pause zwischen Abschluss und Umsetzung ist, dass erst das Bundesarbeitministerium die abgeschlossenen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären muss. Dafür sind mit der gestrigen Entscheidung nun die Weichen frei. Trotz ihrer grundsätzlichen Vorbehalte gegen Mindestlöhne hat die FDP bereits signalisiert, dass sie der Ausweitung der Tarifvereinbarung auf alle Betriebe in beiden Branchen nach der einhelligen Zustimmung des Tarifausschusses keine Steine in den Weg legen will.

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