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Grundproblem Schuldenbremse: Kein Geld fürs Klima

Jana Frielinghaus über das Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts, nach dem 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds fehlen

Karlsruhe hat entschieden: Für die Bewältigung der wirtschaftlichen Corona-Folgen vorgesehene Gelder dürfen nicht einfach in den Klimaschutz fließen. Resultat der Entscheidung: Ein Loch von 60 Milliarden Euro im Etat für den »Klima- und Transformationsfonds«. Verantwortlich dafür ist allein die Politik, die 2009 das Verbot der Neuverschuldung von Bund und Ländern ins Grundgesetz schrieb und damit eine Investitionsbremse par excellence. Alle Parteien außer der Linken haben damals abgesegnet, was seither regelmäßig als Begründung für Haushalte dient, mit denen an der öffentlichen Daseinsvorsorge gekürzt wird.

Die Umwidmung von Corona-Kreditermächtigungen für Investitionen in den Klimaschutz war absehbar nicht konform mit den von der Politik aufgestellten und auch von der Ampel immer wieder verteidigten Regeln. Akut hätte die Ampel seinerzeit darauf verzichten können, die »außergewöhnliche Notlage« infolge der Pandemie für beendet zu erklären. Dann wäre der Umwidmungstrick nicht erforderlich gewesen. Außerdem ist die Abschaffung der Schuldenbremse unerlässlich, um die für alle überlebenswichtige Klimawende sozial gerecht zu stemmen.

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