Wahlappell an Wohnungslose

Diakonie: Landtagswahl in Sachsen sei »eine wichtige Erfahrung auf Augenhöhe« / Eintragung in Wählerverzeichnisse nötig

  • Lesedauer: 2 Min.

Radebeul. Die Diakonie Sachsen appelliert an wohnungslose Menschen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Betroffenen hätten meist keine feste Adresse und seien daher im Melderegister nicht gelistet, teilte der kirchliche Wohlfahrtsverband am Donnerstag in Radebeul bei Dresden mit. Sie müssten ihre Eintragung in die kommunalen Wählerverzeichnisse beantragen. In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt.

Gerade für Menschen, die an den gesellschaftlichen Rand gedrängt sind, sei die Wahl »eine wichtige Erfahrung auf Augenhöhe«, erklärte Diakonie-Referentin Rotraud Kießling. Wählen könne in Deutschland aber nur, wer im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sei, betonte sie.

Die sächsische Landeswahlordnung sehe vor, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Meldeadresse den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin stellen müssen, hieß es weiter. Das jeweilige Wahlamt sei daher aktuell bis zum 11. August aufzusuchen. Kießling rief Einrichtungen für wohnungslose Menschen dazu auf, wahlberechtigte Klientinnen und Klienten bei den Formalitäten zu unterstützen.

Lesen Sie auch: Wohnungslose Menschen dürfen bei Wahlen ihre Stimme abgeben, doch leicht gemacht wird es ihnen nicht

Voraussetzung für die Eintragung in die Verzeichnisse ist, dass man deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger ist, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat und sich am Wahltag seit mindestens drei Monaten gewöhnlich im Freistaat Sachsen aufhält. epd/nd

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