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Opposition will Hort für schwerbehinderte Kinder

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Potsdam. Kinder und Jugendliche mit einer schweren Behinderung sollen nach dem Willen der Landtagsfraktionen CDU und Grüne eine Hortbetreuung bekommen - egal wie alt sie sind. »Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie von deren Eltern«, heißt es in einem Gesetzentwurf, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damit werde der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für diese Kinder und Jugendlichen faktisch um die Zeit ab der sechsten Schuljahrgangsstufe bis zur Volljährigkeit erweitert. Auch der Transport von der Schule zur Betreuung und nach Hause solle gesetzlich verankert werden. »Betroffene Eltern brauchen jetzt endlich eine verlässliche Lösung. Die kann ihnen nur ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch geben«, erklärte die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin. Die Abgeordnete Marie Luise von Halem (Grüne) sagte, die Hortbetreuung für Behinderte ab der siebten Klasse sei eine Frage der Gerechtigkeit. Bisher gilt für alle Kinder in Brandenburg, dass der Anspruch auf Kitabetreuung nach der sechsten Klasse endet. dpa/nd

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