Der Etat vor Gericht
CDU droht mit Verfassungsklage gegen den Haushalt
Die politische Auseinandersetzung um den Doppelhaushalt 2019/20 entwickelt sich zu einem Verfassungsstreit. Am Dienstag legte die CDU-Fraktion ein Gutachten vor, wonach das Vorhaben, einen Haushalt für das Jahr nach der Landtagswahl 2019 zu beschließen, »gegen unsere Landesverfassung an einer ganz elementaren Stelle verstößt«, wie CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben dazu mitteilte. Ihm zufolge wäre der neue, nach der Wahl zu bildende Landtag an seinem »Königsrecht« gehindert, beziehungsweise dieses Recht wäre »ein Stück weit außer Kraft gesetzt«. Denn das Parlament könnte nicht mehr frei sein Haushaltsrecht ausüben.
»Ja, wir werden alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit dieses Recht gewahrt bleibt«, unterstrich Senftleben. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Jan Redmann kündigte ein Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht für den Fall an, dass es keine getrennte Beratung von beiden Landeshaushalten und jetzt schon eine Vorgabe für das Jahr 2020 geben werde.
Dass ein von der CDU beherrschtes Sachsen derzeit genau das tut, was Senftlebens CDU der rot-roten Regierung Brandenburgs vorwirft, ficht ihn nicht an. Umgekehrt rügt die sächsische LINKE das Vorhaben im Freistaat. Zum Verhalten seiner Genossen in Sachsen sagte Brandenburgs Linksfraktionschef Ralf Christoffers, da bestünden eben unterschiedliche Auffassungen. Sachsen gehe seit Jahren diesen Weg, Hessen ebenfalls. Ein Doppelhaushalt, der in die Zeit nach der nächsten Wahl hineinreiche, sei eine wichtige Voraussetzung, um Rechtssicherheit in der Mittelvergabe zu gewährleisten und Kontinuität zu wahren, betonte Christoffers. Andernfalls könnte eine Periode eintreten, in der im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung Fördermittel oder Investitionen monatelang auf Eis liegen. Er habe keine Sorge, dass man dies dem Wähler nicht vermitteln könne, meinte Christoffers.
SPD-Fraktionschef Mike Bischoff nannte den anvisierten Doppelhaushalt »eindeutig den besten Weg«, um einen Förderstopp zu vermeiden. Ehe die neue Regierung nach der Wahl 2019 vollständig arbeitsfähig werde, wäre es Mitte 2020. Die Konsequenz wäre ein Finanzierungsstopp. Gerade für Verkehrsprojekte wäre das fatal, denn die kämen dann eine geraume Zeit nicht voran. Einer neuen Regierung bleibe es unbenommen, eigene Akzente zu setzen und in einem Nachtragshaushalt zu beschließen, sagte Bischoff. »Ich gehe davon aus, dass dies auch passiert.«
Die AfD behält sich vor, beim parlamentarischen Beratungsdienst ein Gutachten zum Thema Doppelhaushalt in Auftrag zu geben.
Grünen-Fraktionschef Axel Vogel findet es ebenfalls »nicht in Ordnung«, in diesem Herbst schon für das Jahr 2020 zu beschließen. Wenn im September 2019 gewählt werde, hätte das neue Parlament »alle Zeit der Welt«, die Finanzen für 2020 zu regeln, findet Vogel. Rot-Rot sollte sich seiner Meinung nach jetzt auf den Etat für 2019 beschränken. Am Ende zähle nur, ob es der CDU gelinge, die Landesregierung per Landesverfassungsgericht auszubremsen.
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