Kulturhoheit

Bildungslexikon

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Kulturhoheit. Die Kulturhoheit der Länder wurde als »Kern des Föderalismus« 1949 im Grundgesetz verankert. Sie gilt als hohes Gut in der Überwindung und wider die Entstehung faschistischer Kulturpraktiken. Um dennoch kooperieren zu können, wurde 1948 die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) gegründet. Sie basiert auf Konsensentscheidungen.

Die föderale Struktur war jedoch bereits Bestandteil der Verfassung von 1848. Idee war, dass über die »Mitwirkung der Bundesstaaten an der Reichspolitik« ein durch den Bürger getragener demokratischer Staat entsteht. tgn

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