Gerichtsverfahren

Pflaumenkuchen in Potzlow

Zehn Jahre nach dem Mordprozess ist es im Dorf ruhig - die Täter kehrten nicht zurück

Andreas Fritsche

Nein, das weiß ich nicht

Wie das Oberlandesgericht München zur Verschiebung des NSU-Prozesses schweigt

Rudolf Stumberger, München
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70 Jahre später

Markus Drescher über die Untätigkeit deutscher Gerichte gegenüber NS-Verbrechern

Markus Drescher
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Ein Verdacht reicht nicht aus

Arbeitgeber können allein mit dem Verweis auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitnehmer diesen nicht einfach kündigen. Der Arbeitgeber muss selbst eigene Tatsachen vorbringen, die eine Verdachtskündigung begründen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im veröffentlichten Urteil vom 27. Februar 2013 (Az. 2 AZR 700/11).