Höhe ist Sache der Bundesländer

Blindengeld

Bezieher von Blindengeld, die in ein anderes Bundesland ziehen, gelten im neuen Bundesland als neue Antragssteller.

So haben Antragsteller durch einen Umzug nach Rheinland-Pfalz Anspruch auf die aktuell in diesem Bundesland geltende Summe, nicht aber auf den höheren Betrag, der Antragstellern in Rheinland-Pfalz zusteht, die ihren Antrag bereits vor 2003 stellten. Das entschied am 7. Dezember 2015 das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 3 K 25/15 KO).

Im konkreten Fall wollte eine Frau aus Nordrhei...


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