Was wird sich alles verbessern?

Hartz-IV-Änderungsgesetz 2016

Im nd-ratgeber vom 20. Januar 2016 haben wir im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Änderungsgesetz über die Verschlechterungen für Hartz-IV-Bezieher ab Januar 2016 informiert. Im heutigen Teil geht es um Verbesserungen.

Die Bundesregierung hat mit dem Hartz-IV-Änderungsgesetz noch immer nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014 umgesetzt. Daran ändern auch die minimal höheren Regelsätze nichts. Wie die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin informiert, sind auch die Verbesserungen minimal.

1. Sanktionsregelungen: Die bedeutsamste Verbesserung ist die Streichung der vorgesehenen verschärften Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige. Sie sind nicht mehr Gegenstand des Gesetzes. Danach war vorgesehen, dass Personen unter 25 Jahren schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett gekappt wird. Bislang führen erst zwei Pflichtverstößen zum völligen Entzug der SGB-II-Leistungen. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, im Regelfall eine komplette Streichung der Sozialleistungen erst nach drei Obliegenheitsverletzungen.

2. Für Auszubildende: Die Leistungseinschränkungen für Personen in einer förderungsfähigen Ausbildung werden gelockert, so dass mehr Auszubildende einen regulären SGB-II-Anspruch bekommen. Das betrifft fast alle Fälle einer beruflichen Ausbildung sowie schulische Ausbildungsgänge und einige Studierendengruppen. Im Gegenzug entfällt der Mietzuschuss. Weiter ausgeschlossen bleiben davon Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen.

3. Die Eingliederungsvereinbarung: Die Liste der Sachverhalte, die in einer Eingliederungsvereinbarung geregelt werden dürfen, wird nun abschließend bestimmt. Dazu gehören:

a) Die Pflicht, eine vorzeitige Rente mit Abschlägen zu beantragen, kann nicht mehr Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung sein.

b) Die Regelungen zu den Eigenbemühungen werden eine Kann-Option.

c) Die Schadenersatzpflicht nach dem Abbruch einer Maßnahme wird gestrichen.

d) Eine Eingliederungsvereinbarung setzt eine vorherige Stärken-Schwächen-Analyse (Potenzialanalyse) voraus.

4. Erbenhaftung: Die Erbenhaftung wird ersatzlos gestrichen. Bisher waren Erben von ehemaligen Leistungsberechtigten unter bestimmten Umständen verpflichtet, aus dem Erbe vom Jobcenter erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.

5. Pfändungsschutz: Die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) sollen künftig generell nicht gepfändet werden können, also auch dann, wenn kein sogenanntes P-Konto zum Pfändungsschutz eingerichtet worden ist.

6. Bewilligungszeitraum: Der Bewilligungszeitraum von SGB-II-Leistungen soll in der Regel ein Jahr betragen. Bei vorläufigen Entscheidungen - etwa bei schwankendem Einkommen - bleibt es bei sechs Monaten.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.