Bayern: Gerichtshof lehnt Volksbegehren ab

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München. In Bayern wird es vorerst kein Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana geben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren am Donnerstag für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass es mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei. Die Initiatoren hatten mehr als 27 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht. Das bayerische Innenministerium lehnte die Zulassung jedoch ab und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor. dpa/nd

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