BGH verbietet unerwünschte E-Mail-Werbung
Persönlichkeitsrechte verletzt
Unerwünschte E-Mail-Werbung ist lästig. Doch man muss sie sich nicht unbedingt gefallen lassen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekam jetzt ein genervter Versicherungskunde Recht.
Verbraucher müssen auch bei automatisierten Mail-Antworten nicht in jedem Fall angehängte Werbung akzeptieren. Verschickt eine Firma entgegen dem erklärten Willen des Empfängers dennoch solche Mails, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 15. Dezember 2015 veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 134/15).
Die höchsten deutschen Zivilrichter gaben damit einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen Recht und stellten uneinsichtigen Firmen saftige Strafen in Aussicht.
Der Kläger hatte in einer Mail an seine Versicherung wiss...
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