Nur 36 Prozent für dritte Piste

Knapp die Hälfte aller Bayern lehnt eine weitere Startbahn am Münchner Flughafen ab

  • Lesedauer: 3 Min.
Schlechte Nachricht für alle Befürworter einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen: 47 Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern sind gegen das Projekt.

München. Die Bevölkerung in Bayern steht dem umstrittenen Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München einer Umfrage zufolge skeptisch gegenüber. Mit 47 Prozent lehnt nahezu die Hälfte aller Wahlberechtigten die Ausbaupläne ab. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des BR-Politikmagazins »Kontrovers«, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Lediglich 36 Prozent der Befragten sind für eine Erweiterung des Flughafens.

Nach dem klaren Nein der Münchner Bürger zu einer dritten Startbahn im Jahr 2012 hatte es in der bayerischen Landesregierung Überlegungen gegeben, dieses Votum durch einen landesweiten Volksentscheid auszuhebeln. Insbesondere der damalige Verkehrsminister Martin Zeil (FDP) machte die Absicht deutlich, auf diesem Weg die Debatten um die Piste endgültig zu beenden. Der Münchner Flughafen, so Zeil, sei für den gesamten Wirtschaftsstandort Bayern von herausragender Bedeutung.

Indessen zeichnet sich ab, dass ein Bürger der Freisinger Nachbargemeinde Kranzberg mit seiner Klage gegen eine Anhebung der Fluglärmobergrenze am Münchner Flughafen scheitern wird. Der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) deutete am Mittwoch bei der Auftaktverhandlung an, dass die Klage abgewiesen wird, weil sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Der Kläger will nicht hinnehmen, dass der Lärm über seinem Haus deutlich zunähme, sollte die geplante dritte Startbahn tatsächlich gebaut werden. Er klagt vor dem VGH in München gegen den Freistaat Bayern, der die Genehmigung für die 1,6 Milliarden Euro teure Piste bereits 2011 erteilt hat.

Für den Bau der geplanten dritten Startbahn hatte die Regierung von Oberbayern den seit 1974 geltenden Dauerschallpegel von 62 Dezibel, den Anwohner hinnehmen müssen, aufgehoben. Er werde dadurch in seinem grundrechtlich geschützten Eigentum beeinträchtigt und sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, begründete der pensionierte Beamte seinen Vorstoß. Der 8. VGH-Senat hatte die Klage bereits per Beschluss abgewiesen, der 69-Jährige bestand jedoch auf einer Verhandlung. Im Prozess verwies der Vorsitzende nun darauf, dass beim Bau der vier Kilometer langen Piste durch geänderte Flugrouten der Lärm über dem Haus des Mannes sogar geringfügig reduziert würde. Der Kläger könne sich auch nicht darauf berufen, dass die 40 Jahre alte gesetzliche Regelung für immer Bestand habe. Andernfalls könnten zahlreiche Projekte nicht mehr vorangebracht werden. »Das hätte längst dazu geführt, dass unsere Wirtschaft zugrunde gegangen wäre«, sagte der Vorsitzende.

Der Kläger berief sich hingegen auf Zusagen von Spitzenpolitikern, wonach die Lärmobergrenze beim Bau der 1,6 Milliarden Euro teuren Startbahn nicht angetastet werde. »Wenn ich das nicht mehr glauben darf, pfeife ich auf diesen Staat«, so der Mann. Und sein Anwalt fügte hinzu, die 62-Dezibel-Regelung dürfe unter keinen Umständen gekippt werden. »Es besteht keine Notwendigkeit, diesen Schutzmechanismus aufzuheben.«

Der Vertreter des Freistaats hielt dagegen, dass überhaupt kein rechtlicher Schutz auf Fortbestand der Lärmobergrenze bestehe. Er beantragte ebenso wie die Anwälte der Flughafengesellschaft die Abweisung der Klage und riet dem pensionierten Beamten, die Klage in letzter Sekunde zurückzunehmen. Doch der 69-Jährige besteht auf einem Urteil. Der VGH will seine Entscheidung nächste Woche bekannt geben. dpa/nd

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