Ein kleiner Sieg für Mieter

  • Lesedauer: 2 Min.
Richterin lehnte ein Ordnungsgeld wegen der Verweigerung einer Modernisierungsmaßnahme ab.

»Wo hängt es denn jetzt wieder?«, fragte die sichtlich genervte Richterin am Amtsgericht Mitte die beiden streitenden Parteien. Am Mittwoch wurde hier verhandelt, ob einer der letzten Mieter der Kopenhagener Straße 46 in Prenzlauer Berg, Sven Fischer, ein Ordnungsgeld aufgrund der Verweigerung einer angeblichen Modernisierungsmaßnahme zahlen muss. Konkret ging es um ein Lüftungsrohr, dessen Einbau - so wie von der Immobilienfirma Christmann Holding vorgesehen - von Fischer abgelehnt wurde. Der Anwalt der Firma warf Fischer eine Blockade der Bauarbeiten vor. »Unser Mandant ist nun gezwungen, eine Duldungsklage durchzuführen«, drohte er. Der nächste Schritt werde eine »komplett neue Modernisierung sein«.

Die Pläne der Immobilienfirma würden nicht dem Vergleich entsprechen, auf den sich beide Parteien in einem vorherigen Prozesstag Ende Oktober 2015 geeinigt hatten, sagte dagegen Fischers Anwältin Carola Handwerg. Fischer wies darauf hin, dass auch er gerne wieder ein funktionstüchtiges Bad haben wolle - so wie es ihm in dem Vergleich bis Anfang Dezember versprochen wurde. »Die Wohnung unbewohnbar zu halten, ist ein Druckmittel gegen mich«, vermutete Fischer. Die Richterin sah letztlich nach der hitzigen Verhandlung keinen Anlass für ein Ordnungsgeld. Die Gegenseite kann sich noch äußern, bevor das Urteil rechtskräftig ist. »Es ist klar geworden, dass es um eine Entmietung unter dem Vorwand einer Modernisierung geht«, sagte Fischer zum Prozessausgang.

Das Verfahren ist dabei nur eines von vielen, das zwischen Fischer und der Immobilienfirma Christmann Holding geführt wird. Diese hatte 2012 das Gebäude in der Kopenhagener Straße gekauft, um nach »umfassenden energetischen« Sanierungen die Wohnungen mit Gewinn zu verkaufen. Am 5. Februar wird die nächste Räumungsklage gegen Fischer verhandelt. »Ich werde mich stellvertretend für die anderen Betroffenen dem entgegenstellen.« seb

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