Juristischer Meilenstein für die Altanschließer

  • Lesedauer: 2 Min.

Cottbus. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) über Beiträgen für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation mit einem am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss aufgehoben. Das teilte das Bundesverfassungsgericht selbst mit. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes hätte von den beiden Eigentümern von Grundstücken in Cottbus kein Beitrag mehr erhoben werden können, hieß es zur Begründung. Nach der ursprünglichen Fassung dieser Vorschrift entstand die Beitragspflicht, sobald das Grundstück angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Beitragssatzung. Das OVG habe dies so ausgelegt, dass es nicht auf die Gültigkeit der Satzung ankomme, »sondern ausschließlich auf den formalen Akt« des Erlassens der Satzung. Zum 1. Februar 2004 änderte der Landtag die Vorschrift dahingehend, dass die Beitragspflicht frühestens mit Inkrafttreten einer »rechtswirksamen Satzung« entsteht. Das verlängerte gegen den Willen der damals oppositionellen Linksfraktion die vierjährige Verjährungsfrist erheblich - im vorliegenden Fall um fünfzehneinhalb Jahre. Das verstoße gegen das Grundrecht auf Vertrauensschutz, legte das Bundesverfassungsgericht dar.Die Freien Wähler sprechen von einem »historischen Meilenstein«. Ihr Landeschef Péter Vida forderte umgehend die Rückzahlung» erhobener Beiträge. «Zugleich muss die Erhebung aller Altanschließerbeiträge sofort gestoppt werden», verlangte er. Eine Komplettrevision des Kommunalabgabengesetzes müsse erfolgen.Die SPD reagierte, Konsequenzen aus dem Urteil müssten erst genau geprüft werden. Der Grundstücksnutzerverband VDGN meinte, das Urteil werde leider nur Altanschließern zugute kommen, deren Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Für die anderen forderte VDGN-Präsident Peter Ohm Wiedergutmachung auf freiwilliger Basis. af

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.