Was sich in der Wohnung befindet, ist mitvermietet
Mietvertrag
Alle Gegenstände und Einrichtungen, die sich zu Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden, gelten grundsätzlich als mitvermietet.
Anders verhält es sich jedoch, so informiert der Mieterverein Dresden und Umgebung, wenn der Mieter die Gegenstände vom Vermieter oder seinem Vormieter übernommen und gekauft hat.
Das gilt für die üblichen Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Waschbecken, Badewanne und Toilettenbecken. Dazu gehören aber auch vom Vermieter zur Verfügung gestellte Einr...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.