Straathof unterliegt vor Gericht

Schweinezüchter muss in seinen Tierställen im Jerichower Land mehr Platz schaffen

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Schweine in der Massentierhaltung brauchen mehr Platz. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Für den Schweinezüchter Straathof ist das Urteil eine Niederlage.

Magdeburg. Der umstrittene Schweinezüchter Adrianus Straathof hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Eine Anordnung des Landkreises Jerichower Land in Sachsen-Anhalt, wonach den Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, sei rechtmäßig, teilte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am Mittwoch mit. Die Klage eines Betriebs, der zu Straathofs Unternehmensgruppe gehört, gegen diese Anordnung wurde am Dienstag in zweiter Instanz zurückgewiesen.

Die Tierärzte des Landkreises hatten die Enge der sogenannten Kastenstände moniert, in denen die Schweine untergebracht waren. Sie beriefen sich dabei auf eine Vorschrift in der Nutztierhaltungsverordnung, wonach die Tiere genug Platz brauchen, um sich ungehindert hinlegen und Kopf und Beine ausstrecken zu können. Das Gericht teilte diese Auffassung. Eine konkrete Mindestbreite müsse jedoch nicht vorgeschrieben werden.

Landesagrarminister Hermann Onko Aeikens begrüßte den Richterspruch und sprach von einer bundesweit wegweisenden Entscheidung. »Das Urteil bestätigt mich in meiner Auffassung, dass in der Tierhaltung an der Berücksichtigung des Tierwohls kein Weg vorbei führt«, sagte er.

Straathof ist einer der größten Schweinezüchter Europas. In den fünf ostdeutschen Bundesländern und in Bayern gibt es insgesamt 18 Betriebsstätten. dpa/nd

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