S21-Polizeieinsatz war rechtswidrig
Gericht: Demonstration 2010 hätte nicht aufgelöst werden dürfen
Stuttgart. Der skrupellose Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten mit mehr als 100 Verletzen im September 2010 war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten habe es sich rechtlich gesehen um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versamml...
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