Die Crux mit dem Herbstlaub
Wie bei Schnee und Eis müssen die Anlieger, das heißt der Eigentümer oder Vermieter, das Laub wegräumen bzw. wegfegen.
Vorsicht vor rutschigem Laub auf Straßen und Bürgersteigen, warnt der Mieterverein Dresden und Umgebung. Ein Vermieter kann mit der Aufgabe, das Laub zu fegen, den Hausmeister oder eine Firma beauftragen. Er kann aber auch diese Verpflichtung per Mietvertrag an die Mieter des Hauses weitergebe...
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