BGH billigt Berliner Verordnung und stärkt Mieterrechte
Berliner Senat habe 2013 keine Fehler gemacht / Land Berlin hatte höchstens 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren bei bestehenden Mietverhältnissen erlaubt
Die Richter entschieden damit einen Streit zwischen einem Berliner Vermieter und einem Mieter wegen Preiserhöhungen. Das Gericht entschied außerdem, dass die Verordnung für das gesamte Berliner Stadtgebiet gilt.
Berlin/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern gestärkt. Die Richter billigten eine Verordnung des Landes Berlin, mit der 2013 Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen begrenzt worden sind. Der Berliner Senat habe bei Erlass der Verordnung keine Fehler gemacht, hieß es am Mittwoch. Insbesondere billigte das Gericht, dass die sogenannte Kappungsgrenze im gesamten Berlin...
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