Selbstständig falsch gedacht, ganz ohne Weisung

Verantwortliche im Fall Schottdorf bestreiten, das Verfahren unter politischem Druck eingestellt zu haben

  • Lesedauer: 2 Min.
Was hat bayerische Staatsanwälte veranlasst, die Ermittlungen gegen den Laborunternehmer Schottdorf abrupt einzustellen? Die Entscheidung im Jahr 2009 ließ Tausende betrügerische Ärzte aufatmen.

München. Im bayerischen Untersuchungsausschuss Labor haben die damals zuständigen Augsburger Staatsanwälte die Einstellung der Ermittlungen gegen den Laborunternehmer Bernd Schottdorf Anfang 2009 verteidigt. Der damalige Gruppenleiter Wolfgang Natale und seine Nachfolgerin Daniela Lichti-Rödl sagten am Montag übereinstimmend, man sei gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass keine Strafbarkeit vorliege und die Ermittlungen deshalb eingestellt werden müssten. Auch die Generalstaatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt.

Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, ob die Politik - eventuell über die Generalstaatsanwaltschaft - Einfluss genommen hat. Beide Juristen betonten aber, man habe das Verfahren nicht auf Druck eingestellt. »Das ist mir nicht von oben aufoktroyiert worden«, sagte Natale. Lichti-Rödl sagte, sie habe zu keinem Zeitpunkt eine Weisung erhalten, das Verfahren einzustellen.

Mit der Einstellung der Ermittlungen übergingen die Augsburger Ermittler zweijährige intensive Vorarbeiten der Staatsanwaltschaft München, die das Großverfahren erst wenige Wochen zuvor nach Augsburg abgegeben hatte. Sie warteten auch kein Pilotverfahren gegen einen betrügerischen Arzt ab, das damals in München angestrengt worden war.

Im Visier der Münchner Ermittler war das Abrechnungssystem, das Schottdorf und seine Kunden praktizierten: Schottdorf gewährte Tausenden niedergelassenen Ärzten Rabatt auf Laboruntersuchungen bei Privatpatienten. Diese rechneten die Analyse der Laborproben dann unter eigenem Namen ab, Schottdorfs Rabatt verblieb ihnen als Zubrot.

Natale, inzwischen Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, sagte, er sei damals wie heute der Meinung, dass in all diesen Fällen kein Betrugsschaden zu bejahen sei. Lichti-Rödl äußerte sich ähnlich.

Der Bundesgerichtshof freilich sieht dies anders: Er bestätigte 2012 die Verurteilung des Mediziners in dem Münchner Pilotverfahren - und zwar wegen Betrugs. Lichti-Rödl, inzwischen Amtsrichterin in Aichach, sagt dazu: »Ich hätte niemals gedacht, dass der BGH so entscheidet.«

Weil Natale an die Generalstaatsanwaltschaft wechselte, wurde die Einstellungsverfügung von Lichti-Rödl unterzeichnet. Vom Inhalt und vom Wortlaut her habe diese Verfügung aber quasi eins zu eins einem von ihm verfassten Vermerk entsprochen, sagte Natale. »Ich gehe davon aus, dass die wesentlichen Inhalte von mir stammen.« Lichti-Rödl bestätigte dies. Man sei aber einer Meinung gewesen.

Man müsse, so heißt es unter Beoachtern, sich im Fall Schottdorf nicht mit juristischen Feinheiten auseinandersetzen, um ins Grübeln zu kommen. Es reiche aus, wenn man sich die Zeitabläufe vor Augen führt. dpa/nd

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