Bürger dürfen die Polizei filmen
Rechte von Demonstrationsbeobachtern gestärkt
Bürgerrechtler haben einen Erfolg beim Bundesverfassungsgericht gelandet. Die Göttinger Initiative »Bürger beobachten Polizei und Justiz« darf bei Demonstrationen unbeanstandet fotografieren und filmen, entschied das Karlsruher Gericht. Es hob damit anders lautende Urteile von unteren Instanzen auf (Az.: 1 BvR 2501/13).
Das Verfahren geht auf eine Demonstration in Göttingen im Januar 2011 zurück. Der Sprecher der Bürgerrechtsgruppe, Roland Laich, hatte damals zunächst erfolglos gegen das anlasslose Filmen der Kundgebungsteilnehmer durch die Polizei protestiert und schließlich seinerseits Beamte fotografiert. Diese überprüften daraufhin Laichs Personalien.
Der heute 49-Jährige klagte dagegen - und ve...
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