Hartz-IV-Regelsatz steigt um fünf Euro
LINKE-Chefin Kipping wirft Kabinett falsche Berechnungsgrundlage vor
Berlin. Zum 1. Januar 2016 wird der Regelsatz für alleinstehende ALG-II-Bezieher voraussichtlich marginal von 399 auf 404 Euro im Monat steigen. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Donnerstag in Berlin mit. Als Grundlage für die Berechnung der Sätze, die laut Gesetz jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angeglichen werden müssen, dienen weiterhin Stichproben der Konsumausgaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2008. Die Ergebnisse einer neuen Erhebung werden laut Ministerium wohl zum 1. Januar 2017 bei der Berechnung mit einfließen.
Opposition und Sozialverbände halten die Erhöhung der Regelsätze für zu gering und deren Berechnung für intransparent. »Drei Euro mehr sind ein schlechter Witz«, erklärte etwa der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, in Hinblick auf die geplante Aufstockung des Satzes für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren von 267 auf 270 Euro. Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, warf der Bundesregierung vor, dass bei der Berechnung der Regelsätze die Ausgaben der ärmsten Haushalte beispielhaft festgehalten würden, ohne dass geprüft werde, ob es diesen Haushalten nicht bereits am Lebensnotwendigen mangelt. »Von den so statistisch ermittelten Ausgaben werden noch mal 30 Prozent abgezogen - fertig ist der Regelsatz«, so Kipping. Statt den Hartz-IV-Regelsatz um Kleckerbeträge zu erhöhen, sei eine grundlegende Neuberechnung notwendig. spo Seite 5
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