Schienenblockade bei minus zehn Grad

Weil sie 2010 einen Zug mit Atommüll vor Lubmin aufhielten, stehen zwei Umweltaktivisten erneut vor Gericht

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Zwei Blockierer, die 2010 einen mit Castorbehältern beladenen Zug bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern stoppten, sollen Strafe zahlen. Das Landgericht Stralsund muss nun entscheiden.

Der 16. Dezember 2010 war ein ausgesprochen kalter Tag in Greifswald. Bei Temperaturen um minus zehn Grad wehte ein eisiger Wind über das flache Land am Bodden. Den Frost ignorierend, setzten sich ein paar Hundert Atomkraftgegner aus allen Teilen der Republik auf die Gleise, um einen Zug aufzuhalten, der Castorbehälter ins atomare Zwischenlager Lubmin bringen sollte, wo früher einmal das Kernkraftwerk Greifswald Strom produzierte. Ein Polizeisprecher wunderte sich damals, »dass Menschen bei dem Wetter länger als zehn Minuten auf der Schiene sitzen können«. Allerdings wich das Erstaunen dann schnell einem behördlichen Übereifer. So wurden die in Gewahrsam genommenen Blockierer auf offenem Feld festgehalten. »Feldgewahrsam« heißt das im Polizeijargon. Bei eisigen Temperaturen mussten die Blockierer zunächst auf den gefrorenen Feldern ausharren: Es seien nicht genug Busse vor Ort, um die 150 Festgesetzten zur Gefangenensammelstelle nach Wolgast zu transportieren, hieß es von Seiten der Polizei.

Doch selbst als die Transporter eintrafen, war für viele Demonstranten das große Frieren noch nicht vorbei. Einige Gefangene verbrachten mehrere Stunden in den winzigen Zellen der ungeheizten Transportfahrzeuge, so die damalige Greifswalder Stadträtin und heutige Landtagsabgeordnete Ulrike Berger (Grüne).

Am Dienstag beschäftigte sich das Landgericht Stralsund mit den damaligen Protesten. Dabei ging es jedoch nicht um die fragwürdigen »Festsetzungen« der Demonstranten auf freiem Feld, sondern um Nötigung. Im Windschatten der Sitzblockade hatten sich damals zwei Mitglieder der Umweltschutzorganisation Robin Wood an anderer Stelle an die Gleise gekettet. Die dabei gewählte Konstruktion erwies sich als so stabil, dass der Zug mit seinen insgesamt vier Castorbehältern rund sieben Stunden aufgehalten wurde.

Die Behörden reagierten verschnupft und stellten einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen à 30 Euro aus. Dagegen legten die beiden Blockierer jedoch Widerspruch ein. Die Sache landete vorm Amtsgericht Greifswald, das die beiden im Juni 2012 zu je 40 Tagessätzen wegen Nötigung verurteilte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Aktivisten legten dagegen Berufung ein.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam in Mecklenburg-Vorpommern. Und so dauerte es fast drei Jahre, bis das Landgericht Stralsund am Dienstag den Fall verhandelte. Das Gericht hatte für den Prozess einen Verhandlungstag vorgesehen. Doch am gestrigen Nachmittag zeichnete sich ab, dass die Zeit zu knapp bemessen war. Gerichtssprecher Olaf Witt bestätigte dem »nd«, dass die Verhandlung am 20. April fortgesetzt werde, »weil weitere Zeugen vernommen werden müssen«. Am Dienstag hatten nur Polizisten und Bahnmitarbeiter ausgesagt. Ob im April tatsächlich ein Urteil fällt, mochte Witt nicht vorauszusagen.

Dass die Verhandlung am Dienstag nicht mit einer Verurteilung der beiden Blockierer endete, sah Robin Wood-Sprecherin Ute Betrand auch als Verdienst der Strafverteidiger. Gegenüber »nd« betonte Bertrand, die Anwälte hätten »gut vorgearbeitet und neue Beweisanträge gestellt«. Zudem hätten die beiden Beschuldigten »sehr politische Erklärungen vorgetragen«, die auf den Schwenk der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima verwiesen. Das Unglück hatte sich vier Monate nach der Schienenblockade ereignet.

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