Thüringen und die Kaliverträge

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Am 13. Mai 1993 wurde der Kali-Fusionsvertrag geschlossen. Er regelt den Zusammenschluss der ostdeutschen mit der westdeutschen Kaliindustrie und war mit Grubenstilllegungen vor allem in Thüringen verbunden. Vertragspartner sind die beteiligten Unternehmen und die Treuhandanstalt. Die Treuhand stellt den Kalikonzern K+S AG von den Kosten für Umweltschäden des DDR-Bergbaus frei. Erst im März 2014 gelangte der Vertrag an die Öffentlichkeit, seitdem beschäftigt sich der Thüringer Landtag mit den sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber K+S.

Am 24. Februar 1999 wurde der sogenannte Generalvertrag zur Finanzierung von DDR-Umweltschäden zwischen Thüringen und der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS geschlossen. Der Bund überwies Thüringen rund 227 Millionen Euro für künftige Sanierungsarbeiten und befreite sich damit von weiteren Zahlungsverpflichtungen.

Am 21. Oktober 1999 schlossen Thüringen und die K+S GmbH, in der das Kaligeschäft der K+S AG zusammengefasst ist, einen Freistellungsvertrag. Danach übernimmt das Land die Kosten für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kaligruben aus DDR-Zeit. nd

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