Mehr für Unterhaltszahler und Nullrunde für Trennungskinder

Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltspflichtige dürfen ab 2015 mehr Geld für sich behalten. Das Nachsehen haben Millionen Trennungskinder.

Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr Geld für sich behalten - für die Trennungskinder gibt es eine Nullrunde oder sogar Einbußen.

Mit der neuen »Düsseldorfer Tabelle« steigt ab Jahresbeginn 2015 der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am 4. Dezember 2014 mit.

»Wenn an mehrere Berechtigte gezahlt werden muss, können Kinder auch weniger Unterhalt bekommen«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Soyka. Dies sei der Fall, wenn die Summe der Unterhaltsansprüche den Selbstbehalt des zahlenden Elternteils übersteigen würde.

Für Nicht-Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 800 auf 880 Euro. Im Einzelfall ist der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist.

Die öffentlichen Kassen werden durch die Anhebung stärker belas...


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