Berlin muss Landowskys Anwalt bezahlen
Politikprofessor Peter Grottian: Der Bankenskandal kostet die Stadt vier bis sechs Milliarden Euro
Berlin hat nicht nur den Schaden aus dem Bankenskandal, sondern muss einem der Verursacher auch noch die Anwaltskosten erstatten.
Nach der Einstellung des Untreue-Verfahrens gegen den Berliner Ex-CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky muss die Landeskasse dem 72-Jährigen die Anwaltskosten erstatten. Die Gelder könnten geltend gemacht werden, sagte der Sprecher des Landgerichts, Tobias Kaehne, am Montag. Zum möglichen Ausmaß gab er keine Schätzung ab.
Landowsky hatte durch die Berliner Bankenaffäre alle Ämter verloren. Er war seinerzeit auch Chef der Berlin Hyp, einer Tochter der landeseigenen Bankgesellschaft. Deren riskante Immobilien- und Bankgeschäfte lösten 2001 den Berliner Bankenskandal aus, der zum Bruch der damaligen CDU/SPD-Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) führte.
Landowsky gilt jetzt zumindest juristisch als rehabilitiert. Der Politikprofessor Peter Grottian, seinerzeit Mitbegründer der Initiative Berliner Bankenskandal, die u.a vor den Villen der Bankmanager im Grunewald protestierte, sieht dennoch ...
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