Den Eltern darf gegebenenfalls ein Zweitjob abverlangt werden
BGH zum Kindesunterhalt
Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 3. November 2014 (Az. XII ZB 111/13).
Konkret ging es um einen Vater aus Schleswig-Holstein, der für seine Tochter keinen Unterhalt zahlen wollte, da er trotz einer 28-Stunden-Woche nur 700 Euro netto im Monat verdiene.
Der BGH entschied, dass zur Sicherstellung des Kindesunterhalts dem Vater ein Zweitjob abverlangt werden könne. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.