Keine Verfahren wegen Lauschangriffen von NSA und GCHQ

Spähangriff auf Millionen Daten bleibt wohl juristisch ohne Folgen / Bundesanwalt sieht laut Berichten keine Möglichkeiten, an belastbares Material über ausländische Geheimdienste heranzukommen

Berlin. Das mutmaßliche Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Spähaktionen gegen deutsche Bürger bleiben juristisch wohl ohne größere Folgen. Nach Informationen mehrerer Medien leitet Generalbundesanwalt Harald Range in beiden Fällen keine Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste ein. Es gebe keine Möglichkeiten, an belastbares Material über die Aktivitäten der amerikanischen NSA und des britischen GCHQ zu kommen, schreiben die »Süddeutschen Zeitung« sowie WDR und NDR unter Berufung auf Kreise der Bundesanwaltschaft. In einer Stellungnahme teilte der Generalbundesanwalt der dpa auf Anfrage mit, es werde alsbald eine abschließende Entscheidung bekanntgegeben, in der auch die wesentlichen Gründe dafür dargelegt werden. Bislang hätten einer abschließenden Bewertung der Vor...


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