Ansprüche deutscher Museen

Gurlitt-Sammlung

  • Lesedauer: 2 Min.

Mehrere deutsche Museen haben nach dem Tod des Kunsthändler-Sohns Cornelius Gurlitt ihre Forderung nach einer Überprüfung etwaiger eigener Ansprüche auf einzelne Bilder aus dessen Sammlung bekräftigt. »Wir haben schon im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft Augsburg dazu aufgefordert, zu prüfen, welche Bilder der Gurlitt-Sammlung ursprünglich aus unserem Bestand stammen«, sagte der Direktor des Wuppertaler Von der Heydt-Museums, Gerhard Finckh, der Tageszeitung »Die Welt« (Freitagsausgabe). Er kündigte an, sich in den nächsten Tagen erneut an die Behörde wenden zu wollen.

»Jetzt, da die Bilder ins Ausland gehen sollen, wird das Thema besonders dringlich«, ergänzte Finckh. Der in der vergangenen Woche verstorbene Gurlitt hatte seine Bilder in einem Testament dem Kunstmuseum Bern (Schweiz) vermacht. Auch die Kunsthallen von Kiel und Mannheim sowie das Museum der bildenden Künste Leipzig prüfen dem Bericht zufolge, ob sie Ansprüche erheben.

Gurlitts Sammlung sorgt seit Monaten für Aufregung. Die Bilder stammen aus dem Erbe seines Vater, dem 1956 verstorbenen Kunstsammler und früheren Museumsdirektor Hildebrand Gurlitt, der während der Nazi-Zeit eine riesige Kunstsammlung erworben hatte. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei etlichen Werken um NS-Raubkunst handeln könnte. Neuesten Erkenntnissen zufolge dürfte die Eigentumslage aber nur bei einem kleinen Teil strittig sein. Die Herkunftsforschung läuft. AFP/nd

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