Weniger Erbschaftsteuer fällig
Bei unentgeltlicher Pflegetätigkeit
Nach dem Erbschaftsteuergesetz haben Ehepartner einen Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro, Enkelkinder von 200 000 Euro und andere Personen 20 000 Euro. Personen, die den verstorbenen Erblasser vor seinem Tod regelmäßig unentgeltlich oder gegen ein symbolisches Entgelt gepflegt haben, können zusätzlich einen Pflegefreibetrag von bis zu 20 000 Euro geltend machen.
Im vom BFH entschiedenen Fall hatte der Kläger eine 1920 geborene hilfebedürftige Frau unentgeltlich gepflegt und sich um ihren Haushalt gekümmert. Verwandt war er mit der alten Frau nicht. Als die Frau starb, vermachte sie ihrem Helfer zwei Eigentumswohnungen im Wert von über 103 000 Euro.
Das Finanzamt verlangte hierfür Erbschaftsteuer in Höhe von 21 270 Euro. Dabei berücksichtigte der Fiskus jedoch nur einen Pflegefreibetrag von 755 Euro. Begründung: Der Pflegefreibetrag könne nur bei Vorliegen einer Pflegestufe und nur bis zum Zeitpunkt einer vollstationären Pflege gewährt werden.
Der BFH folgte dem nicht. Der Kläger habe unentgeltliche Pflegeleistungen in Höhe von 4725 Euro erbracht, die als Pflegefreibetrag zu gewähren sind. Damit sinke die Erbschaftsteuer auf 20 070 Euro. Um den bis maximal 20 000 Euro hohen Freibetrag zu erhalten, sei keine Pflegestufe erforderlich. Es reiche eine Hilfebedürftigkeit wegen Krankheit, Behinderung oder auch Alters aus. Bei Personen ab dem 80. Lebensjahr sei grundsätzlich von einer Hilfebedürftigkeit auszugehen.
Um den Freibetrag beanspruchen zu können, müssten die Pflegeleistungen über einen längeren Zeitraum erbracht worden sein. Die Pflegeperson müsse Art, Dauer, Umfang und Wert der Pflegeleistungen »schlüssig darlegen und glaubhaft machen«, entschied der BFH. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.