Radfahrer immer Vorfahrt am Kreisverkehr?
Verkehrsrecht
Laut D.A.S. Rechtschutzversicherung ändert daran auch ein »Vorfahrt-gewähren«-Schild für den Autoverkehr in Verbindung mit dem »Kreisverkehr«-Schild nichts. Denn dieses gibt nach einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 17. Juli 2012 (Az. 9 U 200/11) nur dem Verkehr im Kreisverkehr selbst Vorfahrt und bezieht sich nicht auf den Radweg davor.
Zum Hintergrund: Einen Kreisverkehr erkennt man in Deutschland an einem runden Schild mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen auf blauem Grund. Ist dieses Verkehrszeichen kombiniert mit einem dreieckigen »Vorfahrt-gewähren«-Schild, haben die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt. Gesetzlich geregelt ist dies in § 8 der Straßenverkehrsordnung. Wer also in einen Kreisverkehr einbiegt, muss im Kreisverkehr nach rechts fahren. Beim Einbiegen darf nicht geblinkt werden, beim Ausbiegen aus dem Kreisverkehr muss geblinkt werden.
Der strittige Fall: Die Zufahrt zu einem Kreisverkehr wurde kurz vor dem Kreisel durch einen Radweg gekreuzt. Radfahrer hatten vor dem Überqueren der Straße das Zeichen »Vorfahrt gewähren« zu beachten. Aus Sicht der Autofahrer auf der Straße stand vor dem Radweg und dem Kreisverkehr das Zeichen für »Kreisverkehr« mit dem Schild »Vorfahrt gewähren«.
Eine Radfahrerin war nun der Ansicht, Vorfahrt vor den Autos zu haben. Sie querte die Zufahrt zum Kreisverkehr und wurde von einem in Richtung Kreisverkehr fahrenden Pkw erfasst. Die Frau verklagte die Pkw-Fahrerin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Pkw-Fahrerin Vorfahrt gehabt habe. Nach den für ihre Fahrbahn geltenden Verkehrszeichen sei sie nur gegenüber dem Verkehr innerhalb des Kreisverkehrs wartepflichtig gewesen und nicht gegenüber dem vor dem Kreisverkehr ihre Straße kreuzenden Radweg. Die Radlerin habe das für sie geltende Schild »Vorfahrt gewähren« beachten müssen. Dazu kam, dass der Übergang des Radwegs zur Straße einen abgesenkten Bordstein gehabt habe. Auch daraus hätte die Radfahrerin ersehen müssen, dass sie keine Vorfahrt hatte.
Leserfrage: Mit neuer Hüfte gleich mit dem Auto fahren?
Kann ich nach einer Hüftgelenksoperation wieder normal mit dem Auto fahren? Was sollte ich beachten, wenn ich mich wieder ins Auto setze?
Werner M., Berlin
Aufgrund des von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Heilungsverlaufs lässt sich diese Frage natürlich nicht generell und pauschal beantworten, so die Experten des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Dennoch raten sie den Betroffenen, mindestens sechs Wochen nach der Operation zu warten, bevor sie sich wieder ans Steuer setzen.
Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten Sie die Fahrfähigkeit dann erst einmal auf nichtöffentlichem Gelände testen, sofern die Bewegungsfreiheit wieder voll erreicht ist. Verläuft dieser Test zufriedenstellend, können Sie mit vorsichtigen Fahrten auf bekannten Strecken beginnen.
Der Experten von KS betonten zudem, dass es wichtig ist, abzuklären, ob die Kraft für den notwendigen Pedaldruck (Bremse und Kupplung) und das Reaktionsvermögen für den schnellen Pedalwechsel ausreichen. Dies hat auch vor dem Hintergrund der weiteren Genesung Bedeutung, weil vor allem beim Ein- und Aussteigen in den Pkw eine erhöhte Gefahr der Verrenkung besteht.
Entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung muss zum Führen von Kraftfahrzeugen die persönliche Eignung in geistiger, aber auch in körperlicher Hinsicht vorhanden sein. Daher ist es einleuchtend, dass diese Eignung nach einer Hüftoperation zunächst einmal nur eingeschränkt besteht.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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