Elbe vors EU-Gericht

Bundesrichter haben Bedenken bei Flussvertiefung

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Leipzig (AFP/nd). Das Bundesverwaltungsgericht hat bei der geplanten Vertiefung der Elbmündung Bedenken zu Auswirkungen auf die Umwelt. Es könnte den Fall deshalb - wie bereits im Streit um die Vertiefung der Weser - dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Bund und Stadtstaat Hamburg könnten aber zunächst bis zum 9. September Stellungnahmen vorlegen, teilte das Gericht gestern mit. Die Richter hatten die Elbvertiefung Ende vergangenen Jahres auf Eilantrag der Umweltschutzorganisationen NABU und BUND wegen schwieriger Fragen zum Gewässer- und Artenschutz vorerst gestoppt. Im ähnlichen Streit um die Weservertiefung wollen die Leipziger Richter von ihren Kollegen in Luxemburg wissen, ob solche Großprojekte grundsätzlich verboten werden müssen, wenn sie zu einer Verschlechterung des Gewässerzustands führen.

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