Urteile gegen den vielfachen Missbrauch
Leiharbeit im Visier der Gerichte
Vor zehn Jahren fielen die Schranken für die Leiharbeit: Durch Dumpingtarife, unterlaufene Sozialstandards und den schleichenden Ersatz von Stammbelegschaften geriet die Verleihbranche in die Kritik. Arbeitsrichter setzen dem vielfachen Missbrauch nunmehr gesetzliche Grenzen.
Viele Leiharbeiter empfinden sich noch immer als Arbeitnehmer zweiter Klasse, obwohl manche Auswüchse der vor zehn Jahren weitgehend liberalisierten Zeitarbeitsbranche inzwischen eingedämmt sind. Zudem sind Arbeitsrichter den »schwarzen Schafen« unter den Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleistern auf den Fersen. Viele krasse Fälle von Lohndumping oder Unterlaufen von Sozialstandards haben es in die letzte Instanz geschafft.
Bundesarbeitsgericht in Erfurt setzte etliche PflöckeDie Bundesarbeitsrichter in Erfurt setzen besonders in diesem Jahr mit einer bemerkenswerten Serie von Urteilen Pflöcke, an denen Ver- und Entleihfirmen nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern nicht mehr vorbeikommen.
Seit Januar ging es Schlag auf Schlag: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass Leiharbeitnehmer in den Entleihfirmen mitzählen - bei der Größe des Betriebsrates ebenso wie bei den Regeln für den Kündigungsschutz.
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