Bessere Chancen auf Schadenersatz
Plan der EU-Kommission sieht Sammelklagen vor
Brüssel (AFP/nd). Verbraucher sollen leichter Schadenersatz durchsetzen können als bisher, wenn sie durch verbotene Geschäftspraktiken wie Kartellbildungen Nachteile erlitten haben. Ein Plan der Brüsseler EU-Kommission vom Dienstag sieht insbesondere die Möglichkeit von Sammelklagen vor, bei denen sich geprellte Kunden vor Gericht verbünden. Die EU-Regierungen sollten sicherstellen, dass solche Verfahren »fair, gerecht, zügig und nicht übermäßig teuer« ablaufen, erklärte die Kommission.
Immer wieder deckt die Kommission Praktiken von Unternehmen auf, die das Wettbewerbsrecht brechen, indem sie etwa Preise absprechen oder sie ihre Marktmacht ausnutzen. Ein prominentes Beispiel ist Microsoft, das seinen Browser Internet Explorer an das Betriebssystem Windows koppelte und so Produkte anderer Firmen verdrängte.
Die EU verhängt oft millionenschwere Bußgelder − doch die geschädigten Verbraucher bekommen nichts. Ähnlich geht es Firmen, vor allem aus dem Mittelstand. Zwar können sie nach EU-Recht schon heute auf Schadenersatz klagen, die Hürden für eine Klage schrecken in den Augen der Kommission aber zu oft noch ab. Mit Sammelklagen könnten sich nun viele Geschädigte zusammen vor Gericht vertreten lassen.
Der Vorschlag betrifft nicht nur Schäden, die aus Verletzungen des Wettbewerbsrechts entstanden sind, sondern auch andere Fälle, etwa Verstöße von Firmen gegen Umweltschutz und Verbraucherrecht. Allerdings handelt es sich um eine bloße Empfehlung − die EU-Regierungen müssen sie nicht umsetzen.
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