Bei Krankheit wird kein Geld gezahlt

Ein-Euro-Jobber

  • Lesedauer: 1 Min.
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2012 (Az. L 2 AS 397/10) erhalten Ein-Euro-Jobber im Krankheitsfall keine Weiterzahlung ihrer Aufwandsentschädigung.

Bei Ein-Euro-Jobs müsse die Aufwandsentschädigung »nur für Zeiten der Anwesenheit« gezahlt werden. Schließlich würden für krankheitsbedingte Fehlzeiten ja auch keine tatsächlichen Mehraufwendungen anfallen.

Damit wies das Landessozialgericht in Halle (Saale) die Klage einer Hartz-IV-Bezieherin zurück, die einem Ein-Euro-Job als Hausmeisterin und Erziehungshelferin nachging. Für einige krankheitsbedingte Fehltage hatte sie erfolglos die Weiterzahlung ihrer Aufwandsentschädigung gefordert.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal