Wann beteiligt sich der Fiskus am privaten Umzug?

Steuerrechtlicher Tipp

  • Lesedauer: 2 Min.
Für Kosten des privaten Umzuges kommt aufgrund der Vorschrift für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer bestimmten Höhe ein Abzug als Steuerermäßigung in Betracht.

Ohne einen Einzelnachweis kann für sonstige Umzugskosten zusätzlich ein Pauschbetrag angesetzt werden, der seine Grundlage im Bundesumzugskostengesetz hat. Die Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz (Düsseldorf) weist darauf hin, dass die Umzugskostenpauschale seit dem 1. August 2011 für Ledige 641 Euro und für Verheiratete 1283 Euro beträgt. Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person.

Was gehört zu den sonstigen Umzugskosten?

»Zu den sonstigen Umzugskosten gehören beispielsweise der Abbau und der Aufbau von Einrichtungsgegenständen, Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses sowie Gebühren für die Änderung von Ausweisen und Ummeldung des Pkws. Der Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind beträgt seit dem 1. August 2011 maximal 1617 Euro. Die Pauschbeträge erhöhen sich um 50 Prozent, wenn innerhalb von fünf Jahren ein weiterer beruflich veranlasster Umzug erfolgt ist. Statt der Umzugskostenpauschale sind auch die nachgewiesenen höheren Kosten in der Steuererklärung abziehbar«, so die Steuerberaterin.

Die Kosten eines privaten Umzugs gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind daher grundsätzlich (eigentlich) nicht als Werbungskosten abziehbar.

Dank der Vorschrift für haushaltsnahe Dienstleistungen kommt aber bis zu einer bestimmten Höhe ein Abzug als Steuerermäßigung in Betracht. Hierbei sind nicht die Kosten von der Bemessungsgrundlage abziehbar, sondern der zulässige Betrag wird in voller Höhe (zu 100 Prozent) von der Steuerschuld abgezogen.

Die Arbeitskosten für Renovierungsarbeiten in der neuen, selbst genutzten Wohnung, können als Handwerkerkosten ebenfalls unter den Voraussetzungen der haushaltsnahen Dienstleistungen als Steuerabzug berücksichtigt werden.

Beim Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Erfolgt der Umzug aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise bei einem Wohnungswechsel wegen Krankheit oder Behinderung - vom Steuerpflichtigen selbst oder einem nahen Angehörigen -, so können die Kosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sofern sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. September 2007, Az. 8 V 49/06).

»Bei einer Wohnungskündigung durch den Vermieter, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, sind die Kosten für den Umzug nicht außergewöhnlich. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt hingegen vor, wenn der Umzug wegen Hochwassers oder anderer Naturkatastrophen zwangsläufig erfolgte«, so die Steuerberaterin.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal