Niederlage für Pastörs
Schwerin (dpa/epd/nd). Der NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, ist auch in zweiter Instanz der Leugnung des Holocausts schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Schwerin wies gestern die Berufung gegen die in erster Instanz verhängte Strafe als unbegründet zurück. Der vorsitzende Richter zitierte in seiner Urteilsbegründung aus der Landtagsrede von 2010. Dort habe Pastörs unter anderem gesagt, dass Auschwitz und der Holocaust »nicht oder so nicht stattgefunden« haben.
Das Schweriner Amtsgericht hatte Pastörs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Amtsgerichts hatte sich der Angeklagte der Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen in Tateinheit mit Verleumdung schuldig gemacht.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Dieser Artikel hat Formatierungen
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.
Zwischenüberschrift 1
Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!
Zwischenüberschrift 2
Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung
Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.
- Numbered List
- Eintrag
- Zewitrag
- Drewitrag
- Bullet List
- Eintrag
- Zweitrag
- Dreitrag