NPD-Verbot: Merkel räumt FDP faktisch Veto-Recht ein

Eigener Antrag der Bundesregierung laut Medienbericht faktisch vom Tisch / Länderantrag: Juristen erhalten 50000 Euro

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Berlin (nd). Angela Merkel hat den Freidemokraten bei der Entscheidung der Bundesregierung über einen eigenen Antrag zum Verbot der NPD „eine Art Veto-Recht“ eingeräumt. Das berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ unter Berufung auf Regierungskreise. „Wie auch bei der umstrittenen Homo-Ehe solle auch beim NPD-Verbot ein unterschiedliches Abstimmungsbild zwischen den Koalitionspartnern Union und FDP auf jeden Fall vermieden werden“, meldete das Blatt vorab.

Damit sinkt die Chance auf einen eigenständigen Verbotsantrag der Koalition deutlich. Sowohl die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von den Liberalen als auch der Bundesinnenminister von der CSU, Hans-Peter Friedrich, hatten sich ablehnend oder skeptisch geäußert.

Derweil heißt es, dass die von den Ländern beauftragten Berliner Juristen Christian Waldhoff und Christoph Möllers bis zum 30. Juni einen fertig ausgearbeiteten Verbotsantrag vorlegen sollen. Sie erhalten dafür nach Informationen der „Leipziger Volkszeitung“ je 50 000 Euro Honorar. Der Verbotsantrag soll dann noch vor der Sommerpause beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

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