Schema Schutzpflicht

René Heilig über den Syrien-Türkei-Konflikt

  • Lesedauer: 2 Min.
Nicht-Einmischung sei eine Kategorie von gestern, sagt der Unionsaußenpolitiker Andreas Schockenhoff und meint, in der Welt des 21. Jahrhunderts geben es »eine Schutzpflicht der internationalen Gemeinschaft«. Im Balkankrieg Anfang der 90er Jahre habe man zu lange gewartet. Folge sei der Völkermord in Srebrenica gewesen. Doch wie wird diese »Schutzpflicht« wann wo von wem ausgeübt?
Hände weg von Syrien? Unfug! Nicht-Einmischung sei eine Kategorie von gestern, sagt der Unionsaußenpolitiker Andreas Schockenhoff und meint, in der Welt des 21. Jahrhunderts geben es »eine Schutzpflicht der internationalen Gemeinschaft«. Was ist das? Wie wird sie wann wo von wem ausgeübt? Eine Antwort hat jüngst der türkische Ministerpräsident Erdogan angedeutet: Syrien dürfe kein zweiter Balkan werden, warnte er. Schockenhoffs ergänzt: Dort haben wir zu lange gewartet und erst nach dem schrecklichen Völkermord in Srebrenica gehandelt ... Zur Erinnerung: Ohne UN-Mandat griff die NATO an, weil die Möglichkeiten der UNO erschöpft waren – nachdem sie in Bosnien-Herzegowina Schutzzonen proklamierte, die sie nicht verteidigen konnte.

UN-Schutzzonen für Flüchtlinge wollen westliche Strategen – und unser Herr Außenminister plappert das unbedarft nach – nun auch in Syrien einrichten. Passend dazu kam der UN-Sondergesandte Brahimi auf die Idee, doch mal rasch ein paar von den UNIFIL-Blauhelmen aus Libanon nach Syrien zu schicken. Quasi als Vorausabteilung einer späteren Friedenstruppe. Womöglich lässt sich Russland über eine öffentliche Kampagne ja zu einer Zustimmung bewegen. Doch es ist keine Frage, dass die UNIFILs scheitern müssten in dem gnadenlosen Bürgerkrieg. Dann aber wären wieder einmal alle Möglichkeiten der Vereinten Nationen aufgebraucht, dann bliebe nur Schockenhoffs ominöse Schutzpflicht – also wie in Bosnien ein Kriegseinsatz der NATO.
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