Auch bei Missachtung des Rauchverbots

Kündigung

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer heimlich in der Firma raucht, obwohl das ausdrücklich verboten ist, dem droht schließlich die Kündigung des Arbeitsplatzes - zumindest nach wiederholter Abmahnung. Vor der rechtmäßigen Entlassung schützt dann auch keine langjährige Betriebszugehörigkeit mehr.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 590/08) verweist die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

In konkreten Fall traf es einen Lagerarbeiter in einem Lebensmittelbetrieb. Gegen den Rausschmiss wehrte er sich unter anderem mit der Behauptung, Zigarettenrauch sei vergleichsweise unschädlich - erst Recht, wenn sämtliche Lebensmittel fest in Plastiktüten eingeschweißt seien und diese sich in zugeklebten Kartons befänden. Dagegen wären die Hygieneverstöße der ihn loswerden wollenden Chefs viel gravierender, würden sie doch beispielsweise vom Kammerjäger regelmäßig Pappdeckel mit Klebstoff gegen die Mäuse auslegen lassen, deren Kadaver dann oft nicht gefunden werden und zwischen den Lagerbeständen verwesen.

Diese Retourkutsche ließen die Richter allerdings nicht gelten. Dass das Management sich gegen Mäuse wehren muss, ist offensichtlich. Ob diese Versuche möglicherweise unzureichend sind, hat aber nichts mit dem in der Betriebsvereinbarung verbindlich festgeschriebenen Rauchverbot für die Mitarbeiter zu tun.

Die Firmenleitung muss nicht deshalb hartnäckige und vorsätzliche Verstöße des Mitarbeiters hinnehmen, weil möglicherweise an anderer Stelle in dem von ihr insgesamt zu verantwortenden Betriebsbereich Fehler gemacht werden. Zum anderen erscheint das Rauchverbot in den Betriebsräumen nicht nur aus hygienischen, sondern auch aus Brandschutzgründen notwendig. Das hätte dem Lagerarbeiter gerade auf Grund seiner langen Berufserfahrung klar sein müssen.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal