Instrument wegnehmen

Martin Kröger fordert Ende der Funkzellenabfragen

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Ergebnis der Prüfung fällt verheerend aus. Obwohl Berlins oberster Datenschützer Alexander Dix nur stichprobenartig Funkzellenabfragen zwischen 2009 und 2011 auswertete, stellte er dennoch gravierende Mängel fest: Häufig wurde von den Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend geprüft, ob die massenhaften Datenerhebungen verhältnismäßig waren, also der Erforschung einer Straftat von erheblicher Bedeutung dienten. Darüber hinaus wurden Löschpflichten nicht beachtet sowie die Rechte der Betroffenen ignoriert, in dem sie nicht wie vorgeschrieben über die Maßnahme informiert wurden.

Wer derart missbräuchlich mit einem verliehenen Spezialinstrument umgeht, dem gehört es weggenommen. Denn offenbar nutzen die Behörden die nicht-individualisierte Abfrage der Mobilfunknummern inzwischen als Routine. Dafür war es jedoch nicht vom Gesetzgeber gedacht, schließlich ist der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis keine Lappalie. Das Grundgesetz garantiert: Wer wann wo an einer Kommunikation teilnahm, muss geheim bleiben.

In Berlin waren dagegen in den vergangenen Jahren millionenfach unbeteiligte Mobilfunknutzer von den Ermittlungsmaßnahmen betroffen. Überdies ohne, dass dadurch große Erfolge für die Ermittlungen zu verzeichnen waren. Wenn die nicht-individualisierten Funkzellenabfragen schon nicht abgeschafft werden, so sollten ihnen zumindest juristisch enge Grenzen gesetzt werden.

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