NRW: Waren falsch ausgezeichnet
Behörden leiten 377 Bußgeldverfahren ein
Düsseldorf (AFP/nd). In Nordrhein-Westfalens Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften sind einer Stichprobe zufolge zahlreiche Preise für Lebensmittel falsch ausgezeichnet. Die Behörden stellten bei knapp 108 000 überprüften Preisen rund 19 000 Verstöße fest, wie das Verbraucherschutzministerium des Landes am Montag in Düsseldorf mitteilte. Die kommunalen Behörden leiteten in schweren Fällen insgesamt 377 Bußgeldverfahren ein. Die Verbraucher könnten nicht erkennen, »welches das günstigste Produkt ist, wenn Preise fehlen, unleserlich, falsch berechnet oder nicht zuzuordnen sind«, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne).
Der häufigste Verstoß, der in den 4467 überprüften Geschäften gefunden wurde, war mit 29,2 Prozent eine nicht ausreichende Lesbarkeit der Preisangaben. Bei 24,6 Prozent der Beanstandungen war der Grundpreis falsch berechnet oder gar nicht angegeben und bei mehr als jeder zehnten Beanstandung (11,2 Prozent) konnten die Preise den Waren nicht zugeordnet werden. Hierzu wurden die meisten Bußgelder ausgesprochen.
Laut Gesetz muss neben dem Preis für das Produkt zumeist auch der Grundpreis pro Liter oder pro Kilogramm angegeben werden, damit Kunden die Preise verschiedener Produkte leichter vergleichen können. Die Kontrollen zeigten nun, dass der Handel den Grundpreis oftmals nur in einer sehr kleinen Schriftgröße oder unleserlich angibt.
Laut Remmel hatte sich die Verbraucherschutzministerkonferenz bereits 2011 für eine gesetzliche Festschreibung des Größenverhältnisses von Grundpreisangabe und Endpreis ausgesprochen und ein Verhältnis von mindestens 1:2 gefordert. Auch der Bundesrat habe sich nun im Juli dem angeschlossen. »Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler muss endlich über eine Verschärfung der Preisangabenverordnung nachdenken«, forderte Remmel.
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