Organspende, Lkw-Maut, Button und Mindestlohn

Was sich zum 1. August 2012 alles geändert hat

  • Lesedauer: 3 Min.
Zum 1. August sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten über Geschäftsabschlüsse im Internet, Organspende, Lkw-Maut und arbeitsuchende Ausländer oder Mindestlohn für die Aus- und Weiterbildungsbranche.

Organspende: Fortan nimmt eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission die Transplantationszentren und Entnahmekliniken genauer unter die Lupe und informiert bei Verstößen gegen das Transplantationsgesetz die zuständigen Länderbehörden. Entnahmekrankenhäuser müssen Transplantationsbeauftragte bestellen. Lebendspender haben Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie Lohnfortzahlung. Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen. Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme infolge der Organübertragung, steht dafür die Gesetzliche Unfallversicherung ein. Die vorgesehene Befragung der Bürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall erfolgt ab Anfang November.

Maut: Auch auf gut ausgebauten Bundesstraßen wird für größere Lastwagen nun Maut fällig, und zwar bundesweit auf Strecken mit einer Gesamtlänge von rund 1000 Kilometern. Wie auf den 113 000 Kilometern Autobahnen muss die erweiterte Maut - im Schnitt 17 Cent pro Kilometer - für Lkw über zwölf Tonnen bezahlt werden.

Button-Lösung: Für Verkäufe im Internet müssen Anbieter jetzt eine Schaltfläche »Zahlungspflichtig bestellen« einrichten. Nur wenn diese vom Kunden angeklickt wird, kommt ein Vertrag zustande. Mit dieser Button-Lösung soll versteckten und teuren Kostenfallen im Internet ein Riegel vorgeschoben werden. Die Anbieter müssen außerdem Preise, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten anzeigen.

Mindestlohn: Die rund 26 000 Beschäftigten der Aus- und Weiterbildungsbranche profitieren von einer Lohnuntergrenze. Der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag sieht für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten sowie einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen vor. Der Tarifvertrag gilt für Pädagogen, die überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden.

Zuwanderung: Hochqualifizierte von außerhalb der EU können sich jetzt leichter als bisher in Deutschland niederlassen. Zuziehen darf, wer einen Job mit mehr als 44 800 Euro Jahresverdienst vorweisen kann. Für Berufe mit vielen offenen Stellen liegt die Schwelle bei 35 000 Euro. Die Aufenthaltsgenehmigung gab es bislang ab dem Jahresgehalt von 66 000 Euro. Die sogenannte Blue Card berechtigt zum Bleiben auf Zeit. Nach drei Jahren gibt es eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur bei fortbestehendem Arbeitsvertrag. Wer gute Deutschkenntnisse hat, bekommt die Erlaubnis ein Jahr früher. Neu ist, dass Ausländer mit Hochschulabschluss und genug Geld zum Leben auch schon zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate einreisen können. Ausländische Studenten haben nach einem Abschluss an einer deutschen Hochschule 18 statt 12 Monate Zeit zur Jobsuche.

Journalistenrecht: Journalisten sind künftig besser vor dem Zugriff der Justiz geschützt. Sie können bei Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Dieses Material kann nur noch beschlagnahmt werden, wenn der betroffene Journalist dringend als Mittäter verdächtig ist. dpa/nd

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