Hunde dürfen auf Waldwegen auch ohne Leine laufen
Oberverwaltungsgericht Münster
Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen dürfen ihr Tier auf Waldwegen ohne Leine laufen lassen. Städte und Gemeinden können dort keinen Leinenzwang erlassen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Das teilte ein Gerichtssprecher am 26. Juli 2012 mit und bestätigte damit einen Bericht der »Rheinischen Post«.
Dem Urteil zufolge müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen (Az. 5 A 2601/10). Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes - etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten.
Eine Hundebesitzerin hatte gegen die Stadt Hilden geklagt und schließlich gewonnen. Die Stadt sei für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Gericht. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor.
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