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Bundesbruder auf »Schmiss abgeführt«

Urteil im Burschenschafterprozess gefällt

Das Landgericht Bonn hat entschieden: Der Burschenschafter Christian Becker darf seinen Bundesbruder als »rechtsextrem« bezeichnen.

Nach Ansicht der Richter sind Beckers Äußerungen, wonach Norbert Weidner einer der führenden Köpfe rechtsextremer Burschenschafter sein soll, vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und keine unzulässige Unterstellung, wie Weidner behauptete. Das beträfe laut Gericht auch die Aussage, Weidner plane mit anderen Burschenschaften eine rechtsextreme Studentenpartei nach dem Vorbild des österreichischen Ring Freier Studenten (RFS) aufzubauen. »Das Urteil ist ein Meilenstein in der Burschenaftergeschichte«, kommentierte Becker, der so wie Weidner Mitglied der Bonner Burschenschaft »Raczeks« ist. »Erstmals wurde ein Burschenschafter wegen rechtsextremer Tendenzen auf Schmiss abgeführt (im Kampf besiegt, Red.).« Die Behauptung Beckers, wonach Weidner außerdem seinen E-Mail-Account gehackt und vertrauliche Mails weitergeleitet haben soll, sahen die Richter hingegen als bloße Behauptung an, die Becker nicht beweisen könne. Norbert Weidner ist kein unbeschriebenes Blatt. So war er in den 90er Jahren Mitglied der später verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiter Partei (FAP) und bezeichnete den Theologen und Widerständler Dietrich Bonhoeffer als »Landesverräter«.

Die Initiative »Burschenschafter gegen Neonazis« (iBGNo), deren Sprecher Becker ist, will nun verstärkt gegen die Zusammenarbeit von rechtsextremen Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften aktiv werden. Außerdem werde die iBGNo mit Nachruck die Auflösung des Dachverbandes »Deutsche Burschenschaft« (DB) fordern, wie Becker gegenüber »nd« erklärte. Im DB existiert ein harter Kern nationalistischer Burschenschaften.

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