Welcher Trittschall ist noch hinnehmbar?
Leserfrage zur Lärmbelästigung in Mietwohnungen
Wie viel Lärmbelästigung muss von Mietern in der darunter liegenden Wohnung hingenommen werden? Gibt es dafür Vorschriften?
Uwe K., Görlitz
Ja, die gibt es. Die bautechnische Norm mit der Bezeichnung DIN 4109 enthält die Anforderungen an den Mindestschallschutz, der einzuhalten ist. Der sogenannte Schalldruck wird mit der Maßeinheit Dezibel (dB) gemessen. So darf der Trittschall aus einer darüberliegenden Wohnung, also das Geräusch durch Herumlaufen des oben wohnenden Mieters, die Grenzwerte von 53 dB nicht überschreiten.
Die DIN-Norm sieht sogar noch einen höheren Schallschutz von nur 46 dB vor, wenn das im Mietvertrag vereinbart worden ist. Wird dieser Wert überschritten, rechtfertigt das laut Rechtsprechung verschiedene...
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